Patienten­information

Wichtige Hinweise und allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Praxis:

  1. Vertragsverhältnis:

Sobald Sie in unserer Praxis einen Termin online, telefonisch oder vor Ort buchen, kommt ein Behandlungsvertrag in Form eines Dienstvertrages gem. § 611 ff BGB zwischen uns als Praxis und Ihnen zustande. Dies geschieht unabhängig davon, ob es sich um eine Kassen-, Privat- oder Selbstzahlerleistung handelt. Die Einhaltung einer besonderen Abschlussform (z.B. Schriftform) ist für das Zustandekommen des Vertrages nicht erforderlich. Aufgrund des wirksam geschlossenen Vertrages sind wir dazu verpflichtet, die für die Behandlung  erforderlichen Räumlichkeiten, Behandlungsmaterialien und Therapeuten zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren reservieren wir Ihnen ausreichend Behandlungszeit. Im Gegenzug erhalten wir den vereinbarten Vergütungsanspruch für die Behandlung.

  1. Absageregelung:

Wird der vereinbarte Termin nicht mindestens 24 h vorher abgesagt, so wird er gemäß § 615 BGB in Rechnung gestellt. In begründeten Ausnahmefällen, ist es dem Therapeuten freigestellt, von dieser Regelung abzusehen. Verspätungen des Patienten begründen keine Nachbehandlungspflicht durch den Therapeuten. Eine Kürzung der Behandlungszeit durch private Gründe des Patienten, bedingt keine Kürzung des zu leistenden Honorars.

Bei kurzfristigeren Absagen versuchen wir gerne, für Sie den Termin neu zu vergeben. Wenn uns das gelingt, entstehen Ihnen keine Kosten. Sollte uns das nicht gelingen und die Terminlücke bleibt bestehen, berechnen wir Ihnen privat eine Ausfallgebühr.

  1. Terminabsage durch uns:

Kann ein Termin wegen Krankheit des Therapeuten oder sonstigen von der Praxis nicht zu vertretenden Umständen (höhere Gewalt) nicht stattfinden, werden wir Ihnen die Absage so schnell wie möglich mitteilen. Der Termin wird dann möglichst zeitnah nachgeholt.

  1. Gutschein:

Der Gutschein muss zum vereinbarten Termin mitgebracht werden. Stornogebühren werden abgezogen vom Gutscheinwert. Bei Nichterscheinen ohne Absage gilt der Gutschein als eingelöst und verliert seine Gültigkeit. Der Wert von Gutscheinen ist nicht in Bargeld einlösbar.

  1. Rezeptgebühr für gesetzlich Versicherte Patienten:

Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung müssen – sofern sie nicht befreit sind – Zuzahlungen leisten. Wir sind verpflichtet, diese in vollständiger Höhe einzubehalten. Denken Sie bitte daran, dass die Zuzahlungen nicht meine Vergütungen erhöhen – im Gegenteil, sie werden mit dem Vergütungsanspruch der Krankenkasse verrechnet und erhöhen zusätzlich meinen organisatorischen Aufwand in der Praxis.

Neben der 10%-igen Zuzahlung des Behandlungswertes ist auch eine Zuzahlung je Rezept von 10 € im Auftrag Ihrer Krankenkasse einzubehalten.

Den genauen Betrag teilen wir Ihnen spätestens bei Ihrem ersten Termin mit. Eventuelle Befreiungen von der Zuzahlung berücksichtigen wir selbstverständlich, sobald Sie uns Ihren gültigen Befreiungsausweis vorgelegt haben und wir eine Kopie erstellt haben für Ihre Akte. Den jeweils fälligen Betrag können Sie spätestens beim zweiten Termin in bar oder per EC-Karte bei uns bezahlen.

  1. Preise für Privatleistungen:

Preise für Privatleistungen berechnen wir auf Grundlage der GebüTh. In dieser Gebührenliste ist geregelt, welche Preise für Heilmittel in Deutschland als üblich gelten. Die Höhe der einzelnen Gebühr bemisst sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach dem 1,4 – 2,3 fachen des in der GebüTh genannten Regelsatzes. Regelsatz ist immer der jeweils zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung und den Heilmittelverbänden jemals vereinbarte Höchstsatz für eine einzelne Leistung.

Bei uns beträgt der Verrechnungssatz für therapeutische Leistungen 1,4 – 1,5. Auf dieser Grundlage treffe ich mit Ihnen eine Honorarvereinbarung. Mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie das entsprechende Honorar für die durchzuführende Behandlung an.

– Honorarvereinbarung zum Download siehe unten!!!

Die privaten Krankenversicherungen sind rechtlich dazu verpflichtet den üblichen Preis für eine Therapie zu erstatten, sofern dieser vorher zwischen Praxis und Patient schriftlich vereinbart wurde und es keine vertraglich zwischen Ihnen und Ihrer PKV vereinbarte Obergrenze für eine Kostenerstattung gibt (aktuelles Urteil des Amtsgericht Köpenick vom 10.05.2012, AZ 13 C 107/11). Hierfür schließen wir mit Ihnen vor Beginn der Therapie eine schriftliche Honorarvereinbarung ab. Bitte prüfen Sie in Ihren Versicherungsbedingungen ab, welchen Prozentsatz bzw. bis zu welcher Maximalsumme Ihre PKV die Kosten für Heil- und Hilfsmittel übernimmt. Sollte dieser bei 100% liegen und ist kein Maximalbetrag bzw. ein Selbstbehalt vereinbart, so muss Ihre PKV Ihre Rechnung in kompletter Höhe übernehmen, es sei denn, Sie haben einen Tarif vereinbart, der eine Beschränkung vorsieht. Die PKV bietet oft einen Ergänzungstarif an, der die Lücke zwischen Beihilfehöchstsatz und tatsächlich entstanden Behandlungskosten schließt

Viele nützliche Hinweise finden sich auch auf der Internetseite: www.privatpreise.de

  1. Preise für Versicherte mit Beihilfeberechtigung:

Leider wurden die Beihilfesätze seit Anfang der 1990 Jahre förmlich eingefroren. Aus diesem Grunde sind sie heute auch nicht mehr in vollem Umfang kostendeckend. Außerdem haben Beihilfevorschriften keine Relevanz für den Vergütungsvertrag zwischen dem Versicherten und mir als Heilmittelerbringer. Sie sind lediglich eine Verwaltungsvorschrift zwischen Dienstherrn, Beamten und anderen Versorgungsempfängern. Das Bundesministerium des Inneren weist in seiner Pressemitteilung vom 07. Februar 2004 ausdrücklich darauf hin, dass die beihilfefähigen Höchstbeträge für Heilmittel nicht kostendeckend sind und dass aus Sicht des Dienstherrn eine Eigenbeteiligung für die Versicherten unumgänglich ist.

Da die laufenden Kosten regelmäßig steigen und wir eine gleichbleibend hohe Therapiequalität Ihnen bieten möchten, haben wir unsere Preise auf Grundlage der GebüTh angepasst. Unabhängig vom Erstattungszeitpunkt und der Erstattungshöhe ist stets das volle, am Beginn der Therapie in der Honorarvereinbarung schriftliche vereinbarte Honorar fällig.

  1. Gültigkeit:

Die Gültigkeit/Laufzeit der Honorarvereinbarung zwischen Praxis und Patient beträgt 12 Monate. Eine Therapiepause von mehr als 12 Wochen beendet jedoch die Gültigkeit/Laufzeit der geschlossenen Vereinbarung.

  1. Zahlungspflicht:

Eine Rechtsbeziehung besteht lediglich zwischen Patient und Dienstleister einerseits und zwischen Patient und Kostenträger andererseits. Zwischen Therapeut und Krankenversicherung bzw. BEIHILFE besteht ausdrücklich keine Rechtsbezahlung! Die Höhe etwaiger Erstattungsleistungen richtet sich nach dem Inhalt des Krankenversicherungsvertrages. Auch wenn Krankenversicherungsunternehmen bzw. Beihilfestellen für die Angemessenheit der Vergütung für heilpraktische oder physiotherapeutische Leistungen eigene Höchstsätze festgelegt haben, berühren diese jedoch nicht das private Rechtsverhältnis und somit die Vereinbarung über die Höhe der Vergütung zwischen Therapeut und Patient. Der privatversicherte bzw. beihilfeberechtigte Patient muss also damit rechnen, dass er seine Aufwendung möglicherweise nicht voll erstattet bekommt. Der Patient ist und bleibt in jedem Falle zur Zahlung der Kosten für die Behandlung verpflichtet, unabhängig ob eine Erstattung beantragt wird oder nicht in vollem Umfang durch die Versicherung geleistet wird. Dem Patienten wird empfohlen, sich im Zweifel vor Beginn der Behandlung bei seinem Versicherer oder der Beihilfe zu informieren, in welcher Höhe die Kosten einer Behandlung übernommen werden.

  1. Zahlungsfrist:

Nach Erhalt der Rechnung ist diese gem. § 614 BGB sofort fällig, unabhängig vom Zeitpunkt einer möglichen Erstattung durch Erstattungsstellen, jedoch gewähren wir eine Zahlungsfrist innerhalb von 14 Tagen. Um Mahngebühren und zusätzliche Bearbeitungskosten zu vermeiden, bitte ich um die Einhaltung dieser Frist.

  1. Datenschutz:

Die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, werden nur für die von Ihnen mitgeteilten Zwecke wie zum Beispiel zur Kontaktaufnahme via E-Mail bzw. Telefon erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben den genannten Zwecken erfolgt die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten nur, im Falle eines zustande gekommenen Behandlungsverhältnisses, zur Erstellung einer Rechnung / Liquidation. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur dann, wenn dies zur Erreichung des Zwecks, zu dem Sie mir die Daten zur Verfügung gestellt haben, erforderlich ist. Ich versichere Ihre personenbezogenen Daten, nur so lange zu speichern, wie sie benötigt werden, um die Zwecke zu erfüllen, zu denen sie erhoben wurden oder solange dies von Gesetzes wegen vorgeschrieben ist.

  1. Änderung der AGB, Leistungsbeschreibung und Preise:

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), der Leistungsbeschreibung und Preise werden dem Kunden schriftlich, per E-Mail oder per Aushang in der Praxis mitgeteilt. Die Änderungen gelten als anerkannt, wenn der Kunde ihnen nicht binnen 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung schriftlich (nicht per E-Mail) widerspricht.

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur zu einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Vertragsparteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingungen möglichst nahe kommt.